- Sparen so viel und wann Sie wollen
- Auszahlungen bis zu 2000 Euro monatlich ohne Kündigung1) möglich
- Sichere Bankanlage
Sparanlage Plus
Sparen, wie es Ihnen passt
Sie möchten sparen und dabei unabhängig und flexibel bleiben. Mit Sparanlage Plus bleibt es in Ihrer Hand: Wann und wieviel Sie zurücklegen, entscheiden Sie.
Sparanlage Plus im Überblick
Vorteile beim flexiblen Sparen auf einen Blick
Ob Sie regelmäßig eine bestimmte Summe sparen oder unregelmäßig einzahlen – mit Sparanlage Plus stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen. Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen beliebig
- Auszahlungen bis zu 2.000 Euro monatlich ohne Kündigung1
- Staffelzinssatz, steigt mit gespartem Guthaben
- Verwendung als Mietkautionskonto möglich
- Geld sicher ansparen, keine Kursrisiken

Konditionen
Aktuelle Konditionen für Sparanlage Plus
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer Min. | 3 Monate |
Ratenrhythmus | monatlich zweimonatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich |
Mindestsaldo | 2,50 EUR |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Konditionen
Zinssatz | ab Saldo |
---|---|
0,40 % | 0,01 EUR |
0,40 % | 5.000,00 EUR |
0,70 % | 50.000,00 EUR |
1,10 % | 100.000,00 EUR |
1,35 % | 250.000,00 EUR |
Volumenabhängige Zinsstaffel: Der Zinssatz steigt mit der Summe des Ersparten. Je mehr Sie ansparen, desto mehr Zinsen werden Ihrer Sparanlage Plus gutgeschrieben.
Stand: 03.03.2025 |
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die rechtsverbindlichen Preise entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang und unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (abrufbar über "Preis- und leistungsverzeichis" im Online-Banking-Portal). Sämtliche Unterlagen werden Ihnen auf Wunsch vor Ort in unseren Geschäftsstellen ausgehändigt oder können per E-Mail an info@vrnu.de oder telefonisch unter 0731 97003-0 angefordert werden.
Häufige Fragen zum flexiblen Sparen
Bis zu einer maximalen Summe von 2.000 Euro können Sie beliebig oft pro Monat auf Ihr gespartes Guthaben zugreifen.
Ohne Sparanlage Plus zu kündigen, können Sie auf maximal 2.000 Euro pro Kalendermonat zugreifen1. Möchten Sie über Ihr gesamtes erspartes Guthaben verfügen, müssen Sie Sparanlage Plus kündigen. Dabei gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Neu-Ulm eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Neu-Ulm eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
- Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.