Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und der Gemeinsame Meldestandard der OECD (Common Reporting Standard CRS) sind Meldevorschriften Kunden müssen von ihrem Kreditinstitut gemeldet werden, wenn sie in den USA (FATCA) oder in einem anderen ausländischen Staat (CRS) steuerlich ansässig sind. Eine steuerliche Ansässigkeit bedeutet stets, dass Sie in dem betreffenden ausländischen Staat unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Durch den Austausch von Finanzdaten (Informationen zu Konten und Kapitalerträgen) soll verhindert werden, dass Kunden durch Geldanlagen im Ausland die dort erwirtschafteten Kapitalerträge vor ihrem national zuständigen Fiskus verbergen. Somit soll grenzüberschreitendende Steuerhinterziehung unterbunden werden.
Deutsche Kreditinstitute müssen daher ihre im Ausland steuerlich ansässigen Kunden identifizieren und deren Konten und Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Das BZSt gibt diese Daten jährlich an die ausländischen Finanzbehörden weiter.
Wir als Kreditinstitut können nicht alleine feststellen, ob Sie als Kunde unserer Bank in den USA (FATCA) oder in einem anderen ausländischen Staat (CRS) steuerlich ansässig und daher meldepflichtig sind. Daher möchten wir Sie bitten, Ihre steuerliche Ansässigkeit in einer Selbstauskunft offenzulegen.
Wenn Sie Ihre Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit abgeben möchten, könne Sie dies ganz bequem digital erledigen. Geben Sie Ihre Selbstauskunft einfach direkt über Ihr Online-Banking ab.