Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Neu-Ulm eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR-Bank Neu-Ulm eG besteht aus zwei Mitgliedern: Dr. Wolfgang Seel (Vors.), Steffen Fromm. Sie leiten die VR-Bank Neu-Ulm eG eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Alexander Bartl (stv. Vors.) | Dipl.-Kaufmann / leitender Angestellter bei Wieland-Werke AG |
Marko Doleschel (Vors.) |
Dipl.-Betriebswirt (FH) / selbstständiger Steuerberater Doleschel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB |
Peter Heinz | Dipl.-Kaufmann / leitender Angestellter bei Eliquo KGN GmbH & Co. KG. |
Manfred Hommel | Raumausstattermeister im Ruhestand |
Martin Löffler | Geschäftsführender Gesellschafter der Fruchthof Nagel GmbH |
Walter Mayer | Dipl.-Betriebswirt FH / angestellter Steuerberater bei Waiblinger (Ulm) |
Michael Rameiser | Gepr. Bilanzbuchhalter (IHK) / angestellter Niederlassungsleiter bei (gk) Steuerberatungsgesellschaft mbH |
Roland Sailer | Dipl.-Ingenieur (FH) / geschäftsführender Gesellschafter Filmtheater |
Cornelia Schmid | Betriebswirtin des Handwerks / selbstständige Metzgermeisterin |
Cristina Thoma | Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) |
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.