Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Neu-Ulm eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR-Bank Neu-Ulm eG besteht aus zwei Mitgliedern: Dr. Wolfgang Seel (Vors.), Steffen Fromm. Sie leiten die VR-Bank Neu-Ulm eG eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Vorstand der VR-Bank Neu-Ulm
Steffen Fromm und Dr. Wolfgang Seel (Vors.)

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Alexander Bartl (stv. Vors.) Dipl.-Kaufmann / leitender Angestellter bei Wieland-Werke AG
Marko Doleschel (Vors.)
Dipl.-Betriebswirt (FH) / selbstständiger Steuerberater Doleschel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Peter Heinz Dipl.-Kaufmann / leitender Angestellter bei Eliquo KGN GmbH & Co. KG.
Manfred Hommel Raumausstattermeister im Ruhestand
Martin Löffler Geschäftsführender Gesellschafter der Fruchthof Nagel GmbH
Walter Mayer Dipl.-Betriebswirt FH / angestellter Steuerberater bei Waiblinger (Ulm)
Michael Rameiser Gepr. Bilanzbuchhalter (IHK) / angestellter Niederlassungsleiter bei (gk) Steuerberatungsgesellschaft mbH
Roland Sailer Dipl.-Ingenieur (FH) / geschäftsführender Gesellschafter Filmtheater
Cornelia Schmid Betriebswirtin des Handwerks / selbstständige Metzgermeisterin
Cristina Thoma Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Aufsichtsrat der VR-Bank Neu-Ulm
stehend (von links): Herbert Schilling (bis 14.05.2024), Martin Löffler, Marko Doleschel (Vors.), Roland Sailer, Manfred Hommel, Alexander Bartl (stv. Vors.), Michael Rameiser | sitzend (von links): Peter Heinz, Cornelia Schmid, Walter Mayer und Cristina Thoma.

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung am 25.05.2023 in der Fuggerhalle in Weißenhorn