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Welche Maßnahmen werden i. d. R. gefördert?

1. Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen nur gemeinnützige und besonders förderungswürdige Maßnahmen i. S. d. §§ 52, 53 Abgabenordnung (AO), gefördert werden. Im Einzelnen kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

1.1. Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens.

1.2. Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports

1.3. Maßnahmen zur Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung

1.4. Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.

2. Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen i. S. d. Nr. 1 von Gemeinden und Gemeindeverbänden gefördert werden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.

3. Die Zuwendungen dürfen nur objektbezogen (zur Finanzierung konkreter Projekte, nicht zur Kapitalbildung) gewährt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe, noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden.

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Was sind die "Ziele für Nachhaltige Entwicklung"?

Die siebzehn Ziele der Vereinten Nationen sind ein globaler Aufruf zur Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und zum Schutz unseres Planeten. Jedes Ziel hat eine spezielle Bedeutung und zielt darauf ab, eine nachhaltige Zukunft für alle zu schaffen. Indem wir über diese Ziele sprechen und Wissen darüber vermitteln, können wir gemeinsam eine positive Veränderung bewirken.

Folgend finden Sie ausführliche Erklärungen sowie Beispiele zu den einzelnen Zielen. 

1 - Keine Armut
  • Definition

    Dieses Ziel fordert die drastische Reduktion von Armut. Unter Armut versteht die 2030-Agenda einen Zustand, in dem die Grundbedürfnisse nicht befriedigt werden können und der Zugang zu den materiellen und immateriellen Grundlagen eines menschenwürdigen Lebens stark eingeschränkt ist.

    Beispiel-Engagement

    Förderung (finanziell/inhaltlich) lokaler Armutsbekämpfungsprogramme, darunter Unterstützung für Wohltätigkeitsorganisationen wie die Caritas oder Tafeln, Förderung von Beratungsprogrammen und Berufsqualifizierungs-Initiativen.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein gemeinnütziger Verein betreibt ein Sozialkaufhaus mit angeschlossener Beratungsstelle. Bedürftige Menschen erhalten dort Zugang zu günstigen Gebrauchsgegenständen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen oder beim Übergang in den Arbeitsmarkt.

    Was es nicht ist

    Einmalige Unterstützung einer lokalen Initiative mit einer Tombola.

2 - Kein Hunger
  • Definition

    SDG 2 strebt an, den Hunger auf der Welt zu beenden und für alle Menschen den ganzjährigen Zugang zu nährstoffreichen und sicheren Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Der Zugang der Erzeuger zu produktiven Ressourcen soll garantiert werden. Überdies sollen Produktivität und Ertrag durch landwirtschaftliche Methoden, die gegenüber Störungen widerstandsfähiger sind, gesteigert werden.

    Beispiel-Engagement

    Förderung regenerativer/ökologischer Landwirtschaftsprojekte, Förderung von Einrichtungen wie Tafeln sowie gezielte Förderung von Programmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung (Foodsharing/To-good-to-go-Initiativen), Förderung von Ernährungsbildungs-Programmen oder auch gesunder Ernährung in Schulen und Kitas.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein Gartenprojekt eines gemeinnützigen Vereins ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen, eigenes Obst und Gemüse anzubauen.

    Was es nicht ist

    Kuchenbasar oder Bratwürstl-Stand auf einer Vereinsfeier. Sie stehen zwar im Zusammenhang mit Lebensmitteln, tragen aber weder zur Ernährungssicherheit noch zur nachhaltigen Landwirtschaft bei.

3 - Gesundheit und Wohlergehen
  • Definition

    SDG 3 konkretisiert das Ziel des Erhalts und der Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit und der Vermeidung vorzeitiger Todesfälle. Als wichtige Unterziele strebt dieses SDG insbesondere die erhebliche Reduktion von Todesfällen und Erkrankungen durch gefährliche Chemikalien sowie durch Verschmutzungen von Luft, Wasser und Boden an.

    Beispiel-Engagement

    Sponsoring in den Bereichen Sport und Erholung, Förderung von Gesundheitsprogrammen für Familien (Beratung und -therapie, Suchtprävention) oder in Bildungsreinrichtungen (Ernährungsaufklärung, Verkehrserziehung, Ersthelfer-Programme), Unterstützung von regionalen Gesundheits- oder Hilfsorganisationen, Förderung von Nachbarschaftsinitiativen, Förderung von Obdachlosenhilfe und -einrichtungen.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein gemeinnütziger Verein organisiert niedrigschwellige Bewegungsangebote wie kostenlose Sportstunden in Parks, gezielte Gesundheitspräventionsprogramme für sozial benachteiligte Gruppen sowie Aufklärungskampagnen zu mentaler Gesundheit und gesunder Lebensführung.

    Was es nicht ist

    Einmaliges Sponsoring eines Stadtlaufs, ohne begleitende gesundheitsfördernde oder präventive Maßnahmen.

4 - Hochwertige Bildung
  • Definition

    Dieses SDG fordert den gleichberechtigten Zugang aller Menschen zu erschwinglicher und qualitativ hochwertiger fachlicher, beruflicher Bildung sowie Hochschulbildung.

    Beispiel-Engagement

    Förderung von Bildungsträgern und Vereinen, Förderung von Finanzbildungs-Angeboten, Förderung von Programmen zu Berufsförderung oder -qualifizierungsmaßnahmen, Förderung von Zukunftswerkstätten, Sponsoring Lesewettbewerbe, Förderung inklusiver Bildungseinrichtungen, Förderung Museen und Bildungseinrichtungen, Sponsoring von Kunst und Kultur.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein lokale Initiative bietet Nachhaltigkeits-Bildung für Kinder und Jugendliche entlang der SDG an.

    Was es nicht ist

    Ein Vortrag über Vereinsgeschichte im Vereinsheim – dieser hat bildenden Charakter, ist aber nicht systematisch auf chancengerechte oder qualitätsvolle Bildung ausgerichtet.

5 - Geschlechtergleichheit
  • Definition

    Das Nachhaltigkeitsziel der Geschlechtergleichstellung will alle Formen der Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen beenden. Der Zugang zu wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen soll unabhängig von Geschlecht gewährleistet sein. Dabei wird auch die gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit von Frauen bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung in allen gesellschaftlichen Bereichen gefordert.

    Beispiel-Engagement

    Förderung von Mentoringprogrammen und Coachings für Mädchen und Frauen (zum Beispiel Finanzworkshop, Selbstverteidigung, Berufsbildungs-Initiativen), Förderung von Anti-Diskriminierungs-Richtlinien in öffentlichen Einrichtungen und Vereinen.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein Verein bietet eine Empowerment-Workshopreihe für Mädchen und Frauen an: Workshops für Mädchen mit Migrationshintergrund, Leadership-Skills für Frauen die in Führungspositionen arbeiten möchten und Finanzworkshops für junge Frauen.

    Was es nicht ist

    Eine Frauenmannschaft im Sportverein ohne begleitende Maßnahmen zur Gleichstellung – etwa zur paritätischen Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder zur Bekämpfung von Stereotypen.

6 - Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
  • Definition

    Das sechste Nachhaltigkeitsziel der 2030-Agenda ist die erste internationale Zielsetzung, die sowohl den Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung als auch den Gewässerschutz berücksichtigt. Dazu zählen die langfristige Wasserverfügbarkeit, die effiziente Wassernutzung und die Förderung eines Wasserressourcenmanagements. SDG 6 verknüpft entwicklungspolitische Aspekte mit umweltrelevanten Herausforderungen.

    Beispiel-Engagement

    Förderung von Wasserschutz- und Wasseraufbereitungsprojekten (etwa Sammlung und Speicherung von Regenwasser, Ausbau öffentlicher Trinkwasserquellen), Förderung Ausbau wasser- und energieeffizienter sanitärer Einrichtungen im öffentlichen Raum oder in Bildungseinrichtungen.

    Beispielinitiative/-projekt

    Eine Mitmach-Aktion für Kinder und Jugendliche zu Gewässerreinigung. Im Rahmen der Aktion wird Aufklärung betrieben.

    Was es nicht ist

    Ein mobiler Wasserspender beim Vereinsfest. Dieser trägt nicht systematisch zur langfristigen Wassersicherung oder zum Schutz von Wasserressourcen bei.

7 - Bezahlbare und saubere Energie
  • Definition

    Mit der Umsetzung des siebten SDGs soll bis 2030 für alle Menschen der Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie erreicht werden. Zudem soll der Anteil erneuerbarer Energien im weltweiten Energiemix deutlich erhöht und die Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppelt werden.

    Beispiel-Engagement

    Förderung erneuerbarer Energien wie Solar-, Wind und Wasserkraftanlagen oder Bioenergieprojekte, Investitionen in regenerative Energie in öffentlichen Gebäuden oder Vereinsgebäuden, Förderung von Public Private Partnership-Projekten zur Solarenergiegewinnung, Förderung von Beratungsangeboten zu Energieeffizienz.

    Beispielinitiative/-projekt

    Förderung der Installation einer Solaranlage auf einem Vereins- oder Nachbarschaftshaus die die autarke Versorgung mit regenerativer Energie ermöglicht.

    Was es nicht ist

    Austausch von Glühbirnen durch LEDs im Vereinsheim – ein sinnvoller Schritt, aber isoliert betrachtet kein relevanter Beitrag zu sauberer und bezahlbarer Energie im Sinne des SDGs.

8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  • Definition

    SDG 8 umfasst die wirtschaftliche Dimension von nachhaltiger Entwicklung. Es geht um die Ausgestaltung einer zukunftsfähigen Ökonomie als Garant für gesellschaftlichen Wohlstand, an dem alle Menschen teilhaben. Mittels technologischer Modernisierung und Innovationen soll bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion schrittweise verbessert werden. Dies ermöglicht die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltverbrauch.

    Beispiel-Engagement

    Förderung von Berufsberatungs- und Berufsförderungs-Programmen, Förderung der Einbindung Jugendlicher in gesellschaftlich relevante Projekte, Förderung lokaler Wirtschaftsinitiativen und -verbände, Förderung nachhaltiger Tourismusinitiativen.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein Verein betreibt eine gemeinnützige Reparaturwerkstatt, in der langzeitarbeitslose Menschen qualifiziert, angestellt und fair entlohnt werden. Die Wiederverwertung gebrauchter Produkte und der faire Zugang zu Arbeit stehen dabei im Fokus.

    Was es nicht ist

    Ein einmaliger Tag der offenen Tür mit Verkaufsständen regionaler Anbieter – ohne langfristigen Beitrag zu fairer Beschäftigung oder nachhaltiger Wertschöpfung.

9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
  • Definition

    Dieses Nachhaltigkeitsziel fordert nachhaltige und widerstandsfähige Infrastrukturen. Außerdem adressiert es Industrien, die umweltverträgliche Prozesse etablieren, Ressourcen effizient und in Kreisläufen verwenden sowie saubere Technologien nutzen beziehungsweise selbst entwickeln. SDG 9 fordert dafür eine entsprechende Verbesserung der wissenschaftlichen Forschung und die Förderung von Innovationen.

    Beispiel-Engagement

    Förderung Digitalisierung in Schulen, Förderung von Kreislaufwirtschaft (Infrastruktur, Bildung, Projekte), Förderung nachhaltiger Verkehrsprojekte (zum Beispiel E-Mobilität und öffentliche Verkehrsmittel), Förderung lokaler Innovationsworkshops, Förderung von Wissenschafts- und Technologiemuseen, Förderung Ausbau Schwimmbäder.

    Beispielinitiative/-projekt

    Förderung der energie- und ressourceneffizienten Modernisierung eines Vereinshauses, einer Kita oder Schule.

    Was es nicht ist

    Der Bau eines neuen Vereinsgebäudes ohne ökologische Standards oder innovative Ansätze – auch wenn es als Infrastrukturmaßnahme gilt, zahlt es nicht auf die Nachhaltigkeitsziele ein.

10 - Weniger Ungleichheiten
  • Definition

    Mit SDG 10 soll die Teilhabe an Wohlstand und die Verteilung von Einkommen gerechter gestaltet werden. Alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Ethnizität, Herkunft, Religion oder sonstigen Unterschieden sollen gleiche Chancen haben, zur Selbstbestimmung befähigt und ihre soziale und politische Inklusion gefördert werden.

    Beispiel-Engagement

    Förderung von Initiativen, die auf die soziale Inklusion von Minderheiten zielen (unter anderem Zugang zu Arbeit und Bildung, Freizeitgestaltung).

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein Verein für interkulturelle Bildung setzt sich mit integrativen Kultur- und Bildungsangeboten aktiv für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte ein.

    Was es nicht ist

    Ein einmaliges internationales Buffet bei einem Sommerfest – auch wenn es kulturelle Vielfalt zeigt, trägt es nicht substanziell zur Reduzierung sozialer Ungleichheiten bei.

11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • Definition

    Mit der Umsetzung dieses Ziels soll eine nachhaltigere Ausgestaltung der Stadtentwicklung, der Siedlungsplanung und der Verkehrssysteme erreicht werden. Auch die von Städten ausgehende Umweltbelastung soll gesenkt und der Zugang zu Grünflächen, öffentlichen Räumen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle gesichert werden.

    Beispiel-Engagement

    Förderung von Renaturierungs- und Begrünungsprojekten, Förderung von Verkehrserziehung, Förderung von naturnahen Bildungseinrichtungen für Städter, Förderung lokaler Hilfs- und Katastrophenschutz-Organisationen.

    Beispielinitiative/-projekt

    Eine lokale Umweltorganisation fördert durch die Begrünung von öffentlichen Flächen Diversität und verbessert das Mikro-Stadtklima. Schulen und Kitas können sich als Bildungsmaßnahme am Projekt beteiligen.

    Was es nicht ist

    Ein isoliertes Blumenkübelprojekt – ohne gesamtstädtischen Kontext oder sozialräumliche Wirkung.

12 - Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  • Definition

    SDG 12 zielt auf die notwendige Veränderung unserer Lebensstile und Wirtschaftsweise. Konsumieren und Produzieren muss innerhalb der planetaren ökologischen Grenzen stattfinden. Um dies zu erreichen, sind Konsum- und Produktionsaktivitäten weitgehend vom Ressourcenverbrauch sowie von der Emission von Treibhausgasen zu entkoppeln. SDG 12 bezieht sich sowohl auf den individuellen Konsum als auch auf die Umgestaltung der Wertschöpfungsmuster, die unserer Produktion zugrunde liegen.

    Beispiel-Engagement

    Förderung regionaler Beschaffung, Förderung von Recycling, Repair- und Refurbish-Programmen, Investitionen in Rückverfolgbarkeit von Produkten, Förderung von Second-Hand-Angeboten, Förderung von Müllvermeidungs-Initiativen.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein Verein betreibt einen Tauschladen sowie eine Bildungsplattform zum Thema „Minimalismus und suffizienter Konsum“.

    Was es nicht ist

    Ein Bio-Kaffee auf einer einmaligen Veranstaltung – auch wenn ökologisch sinnvoll, reicht er allein nicht aus, um nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster zu verändern.

13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
  • Definition

    Das SDG 13 umfasst sowohl den Klimaschutz als auch spezifische Ziele zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Neben der Minderung von Treibhausgas-Emissionen schließt dies Aufklärung, Sensibilisierung und den Aufbau von Kapazitäten für die Klimafolgenanpassung ein. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in sämtliche Strategien und Planungen der nationalen Politik einbezogen werden.

    Beispiel-Engagement

    Förderung lokaler Klimaschutzprojekte, Ideenwerkstätten und/oder -Wettbewerbe, Investition in lokalen Katastrophenschutz, Förderung erneuerbarer Energien, Förderungen öffentlicher Mobilität (Sponsoring Jobticket für Einkommensschwache), Investition in Ressourceneffizienz von Vereinsgebäuden (Energiesparlampen, Modernisierung von Heizung, Dämmung, Regenwasser-Rückgewinnung, Nutzung von Abwärme), Förderung von Renaturierungsmaßnahmen, Aufforstung oder Flächenbegrünung, Förderung von Klima-Bildung.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein Verein initiiert eine lokale Klimaschutzkampagne mit Bildungsformaten und Mitmachprojekten wie Baum-Pflanzaktionen.

    Was es nicht ist

    Eine einmalige Fahrradaktion ohne weitergehende Maßnahmen oder Integration in langfristige Klimaschutzstrategien.

14 - Leben unter Wasser
  • Definition

    Dieses Nachhaltigkeitsziel fordert, die Verschmutzung der Ozeane und Meere – insbesondere durch Nährstoffe und Müll – erheblich zu verringern. Darin inbegriffen sind die Reduktion der Versauerung, die nachhaltige Bewirtschaftung der Küstenökosysteme und der Fischbestände sowie die Ausweisung von Meeresschutzgebieten. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen erweitert und das Seerechtsübereinkommen als rechtliche Grundlage für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere und Ozeane anerkannt werden.

    Beispiel-Engagement

    Förderung lokaler Wasserschutz-Projekte, Förderung von Projekten zur Renaturierung von Fluss- und Meeresgebieten, Maßnahmen zur Unterstützung nachhaltiger Fischereiwirtschaft, Förderung lokaler Angler- und Wassersportvereinen mit Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit, Förderung von Aufklärungsinitiativen und Bildungsfahrten.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein gemeinnütziger Verein organisiert regelmäßig Müllsammelaktionen an Flussufern und betreibt Aufklärung zu Gewässerverschmutzung.

    Was es nicht ist

    Ein Vereinsausflug an die Küste, ohne Bildungsauftrag.

15 - Leben an Land
  • Definition

    SDG 15 strebt den umfassenden Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung von Ökosystemen auf nationaler und internationaler Ebene an. Hierunter fallen Land und Binnensüßgewässer, Wälder und Boden. Darüber hinaus sollen der Verlust der biologischen Vielfalt beendet sowie bedrohte Arten geschützt werden.

    Beispiel-Engagement

    Förderung regenerativer und ökologischer Landwirtschaft, Förderung Biodiversitäts-Projekte (zum Beispiel Bienen, Begrünung mit Artenvielfalt), Förderung von Biotopen/Renaturierungsprojekten/Naturschutzgebieten, Förderung von Aufforstungsprojekten und Waldschutzprojekten, Förderung von Bildungseinrichtungen.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein Naturschutzverein betreibt ein Renaturierungsprojekt für ein regionales Feuchtgebiet mit Einbindung Freiwilliger, Exkursionen, und Biodiversitätsbildung.

    Was es nicht ist

    Ein Insektenhotel am Vereinszaun ohne begleitende ökologische Maßnahmen oder Bildungsangebote.

16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
  • Definition

    Dieses Nachhaltigkeitsziel thematisiert die Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung friedlicher, rechtsstaatlicher und inklusiver Gesellschaften. Ziel: leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen sowie politische Entscheidungsmechanismen, die bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ sind. Auch der öffentliche Zugang zu Informationen ist zu gewährleisten.

    Beispiel-Engagement

    Förderung von lokalen Gemeinschaften (Vereine, Jugendheime, Feuerwehr, Pfadfinder), Förderung demokratrie- und gemeinschaftsbildender Programme (Deeskalationsseminare an Schulen, Debattierclubs, (politische) Bildungsfahrten, Austauschprogramme).

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein Verein zur Demokratieförderung veranstaltet in ländlichen Regionen Informationsveranstaltungen, organisiert Jugendparlamente, beteiligt sich an zivilgesellschaftlichen Bündnissen gegen Hassrede und setzt sich für eine transparente kommunale Verwaltung ein.

    Was es nicht ist

    Ein Vereinsleitbild mit dem Wort „Demokratie“ – ohne konkrete Maßnahmen zur Förderung von Gerechtigkeit, Teilhabe oder institutioneller Transparenz.

17 - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
  • Definition

    Dieses Nachhaltigkeitsziel fokussiert auf die Zusammenarbeit der Staaten. Insbesondere sollen die Länder des globalen Nordens die Länder des globalen Südens beim Kapazitätsaufbau für eine nachhaltige Entwicklung unterstützen, hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen und Investitionsfördersysteme einrichten.

    Beispiel-Engagement

    Lokale und nationale Partnerschaften mit bestehenden Initiativen oder NGOs, Förderung lokaler Hilfs-Veranstaltungen zugunsten Einrichtungen in Entwicklungsländern.

    Beispielinitiative/-projekt

    Ein entwicklungspolitischer Verein aus Deutschland kooperiert mit einer NGO in Ghana, um gemeinsam Bildungsprojekte umzusetzen. Neben dem Projektaustausch wird auch eine lokale Agenda-2030-Kampagne durchgeführt und Wissen zu Globalem Lernen über digitale Tools vermittelt.

    Was es nicht ist

    Eine einmalige Spende an eine Hilfsorganisation ohne begleitende Partnerschaft, Kooperation oder strukturellen Beitrag zur Zielerreichung.

Kein primäres SDG
  • Das Engagement kann keinem der 17 Nachhaltigkeitsziele explizit zugeordnet werden.

     

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