- Steuerliche Möglichkeiten beachten
- Sparer-Freibetrag ausschöpfen
- Freistellungsauftrag bequem erteilen
Freistellungsauftrag
Sparer-Pauschbetrag per 1. Januar 2023 erhöht
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurden die Höchstbeträge für den Sparer-Pauschbetrag gesetzlich von derzeit 801 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben. Dementsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % erhöht. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.
Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrages wünschen, können Sie Ihren Freistellungsauftrag wie nachfolgend beschrieben anpassen.
Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden
Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
Nutzen Sie den Sparer-Freibetrag Ihre Erträge aus Kapitalvermögen belegt der Staat grundsätzlich mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Erträge bis zu einer Höhe von 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete sind steuerfrei. Diese Beträge verstehen sich inklusive Werbungskosten-Pauschale. Innerhalb dieses Sparer-Pauschbetrages wird keine Abgeltungsteuer erhoben.
So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag
Damit Sie diese Steuerbefreiung erhalten, beauftragen Sie bitte Ihre Bank, Ihre Erträge frei zu stellen. Reichen Sie hierfür einfach einen Freistellungsauftrag ein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Freibetrag ändern möchten. Seit 2011 muss bei neuen oder bei Änderungen an bereits erteilten Freistellungsaufträgen zwingend die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen von Eheleuten ist auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten zu vermerken.
Freistellungsauftrag einfach online ändern oder Formular zusenden bzw. abgeben
Den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen und direkt am Bildschirm ausfüllen. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular zu oder geben Sie sie bei Ihrer VR-Bank Neu-Ulm eG ab. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Über den Link zur "Direktänderung" können Sie mit Ihren Online-Banking-Zugangsdaten eine papierlose Änderung beauftragen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen in den Geschäftsstelle vor Ort oder telefonisch unter 0731 97003-0 gerne zur Verfügung.