Sie haben die Möglichkeit, zur Freigabe anstehende SRZ (Service-Rechenzentrum)-Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüro online abzurufen und mit elektronischer Unterschrift freizugeben (oder zu löschen). In diesem Falle ist die Abgabe eines Begleitzettels in Papierform nicht mehr notwendig. Damit Sie diesen Service nutzen können, schließen Sie bitte die „Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)“ in der aktuellen Fassung mit uns ab.
Elektronische Freigabe von SRZ-Dateien
Einfach und schnell
Ihre Vorteile im Überblick:
- Einfache und schnelle Freigabe der Dateien.
- Freigabe unabhängig von Öffnungszeiten – rund um die Uhr.
- Auftragsfreigabe ganz ohne Papier und Transportkosten.
- Bearbeitungszeiten werden verkürzt.
Hinweis:
Freischaltung SRZ-Zahlungen / Online-Banking-Limit
Bitte stellen Sie vorab sicher, dass Sie für die Freigabe der SRZ-Zahlungen freigeschaltet sind und ein ausreichendes Online-Banking-Limit vereinbart wurde.
Bei Fragen zu einer anderweitigen Banking-Software wenden Sie sich bitte an den Programmhersteller.