- Bindung und Motivation der Mitarbeitende
- Flexibel wählbares Angebot
- Steuerlich attraktiv
Betriebliche Krankenversicherung
Die BKV der SDK GESUNDWERKER – einfach und flexibel
Die Betriebliche Krankenversicherung (BKV) unseres Partners SDK GESUNDWERKER bietet Gesundheitsschutz nach Maß. Das Angebot umfasst mehrere Krankenzusatzversicherungen, die den gesetzlichen Schutz sinnvoll ergänzen – für eine umfassende und schnelle Versorgung auf Privatpatienten-Niveau. Die BKV beinhaltet umfangreiche Leistungen zu attraktiven Gruppenkonditionen sowie den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen.
Die BKV der SDK GESUNDWERKER im Überblick
Erfolgsfaktor Gesundheit
Fachkräftemangel, steigende Ausfallzeiten und der demographische Wandel stellen Sie als Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Jeder möchte die besten Köpfe für sein Unternehmen. Doch diese müssen auch gesund bleiben. Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für den Unternehmenserfolg entscheidend. Eine hochwertige und gleichzeitig preislich attraktive Zusatzabsicherung wird deshalb immer wichtiger. Die SDK GESUNDWERKER bietet die Lösung für Ihr Unternehmen – nicht nur mit der BKV, sondern auch mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement und den umfassenden Gesundheitsdienstleistungen.
Gesundheitsschutz nach Maß
Die BKV der SDK GESUNDWERKER bietet eine gute medizinische Versorgung und kann somit dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten zu erhalten. Gleichzeitig steigert dies die Motivation und Zufriedenheit.
Was bieten die neuen BudgetTarife der SDK GESUNDWERKER?
Quelle: Süddeutsche Krankenversicherung (Stand: Juli 2021)
Alle Vorteile der BKV auf einen Blick
Die wichtigsten Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Betriebswirtschaftliche Vorteile
- Verringerung der Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeitende
- Steigerung der Produktivität und Senkung der Krankheitskosten
- Praktische Gesundheitsmaßnahmen, die über Prävention hinausgehen
- Direkt erlebbarer Mehrwert für Ihre Mitarbeitende
- Attraktive Sozialleistung ohne hohe Kosten
Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
- Bindung und Motivation der Mitarbeitende
- Nachhaltiger als eine Gehaltserhöhung
- Rekrutierung neuer Mitarbeitende mit dem Thema Gesundheit
- Flexibel wählbares und innovatives Angebot
Die wichtigsten Vorteile für Ihre Mitarbeitende
Erhalt und Verbesserung der Gesundheit
- Hochwertige Betreuung im Krankheitsfall und individueller Versicherungsschutz
- Ganzheitliches Konzept zur Stärkung der mentalen und körperlichen Gesundheit
- Individuelle Gesundheitsdienstleitungen mit hoher Effizienz
Finanzielle Vorteile
- Versicherungsschutz zu Firmenkonditionen
- Vergünstigte Konditionen auch für Familienangehörige
- In vielen Fällen ohne Gesundheitsprüfung
Die BKV der SDK GESUNDWERKER im Detail
Besonderheiten der BKV
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung ab fünf Mitarbeitenden
- Vielzahl an bisher nicht versicherbaren Branchen wie Baugewerbe oder Pflegebranche versicherbar – teilweise mit Branchenzuschlag
- Möglichkeit, privatversicherte Mitarbeitende in Zahn und Stationär zu versichern
- Gleiche Beitragshöhe für Jung und Alt (Altersgruppe 16-70 Jahre)
Der Tarif-Baukasten
Zahnzusatzversicherung | Leistungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Zahnbehandlung und Prophylaxe in allen Tarifen enthalten Verzicht auf die Vorlage eines Heil- und Kostenplans Leistungen für umfangreiche Wurzel- und Parodontosebehandlungen |
Ambulante Versicherung | Hohe Leistungen für Brille und Lasik Kostenübernahme für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel Offener Hilfsmittelkatalog Auslandsreisekrankenversicherung inklusive |
Krankenhauszusatzversicherung | Kostenübernahme für Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) möglich Freie Krankenhauswahl Komfortleistungen Leistungen für ambulante stationsersetzende Operationen |
Neu: BudgetTarife | Jährliches Gesundheitsbudget Leistungen für Zahnbehandlungen und/oder ambulante Behandlungen Drei Budgetstufen wählbar: 500 EUR, 1.000 EUR, 1.500 EUR |
Krankenhaustagegeld |
10 EUR Krankenhaustagegeld pro Aufenthaltstag |
Krankentagegeld | Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit |
Unfallergänzung | Bis zu 10.000 EUR für Zahnersatz, Hilfsmittel, kosmetische Operationen, Umbaukosten für Wohnung und PKW, Bergungskosten |
Gesundheitspakete | Vorsorge- und Serviceleistungen als Pakete zu jeder BKV zubuchbar |
Beitragsfreistellungstarif | Beitragszahlung für Ihre Mitarbeitende werden bei Arbeitsunfähigkeit ab sechs Wochen bei Elternzeit, Pflegezeit oder einem Sabbatical übernommen |
ServicePLUS: inklusive zu jeder BKV | Gesundheitsberatung Facharztterminservice Digitaler Arztbesuch |
Alle Ausführungen stellen Kurzfassungen dar. Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Häufige Fragen zur BKV der SDK
Wer als Versicherungsnehmer gilt, ist abhängig von der Finanzierungsart:
- Arbeitgeberfinanzierung: Arbeitgeber = Versicherungsnehmer
- Arbeitnehmerfinanzierung: Arbeitnehmer = Versicherungsnehmer
Die versicherte Person ist immer der Mitarbeitende bzw. ihre oder seine Familienangehörigen.
Das ist abhängig von der jeweiligen Finanzierungsart: Bei einer Arbeitgeberfinanzierung übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlung für den Mitarbeitenden. Die Beiträge für die Familienangehörigen wiederum trägt der Mitarbeitende selbst. Bei einer Arbeitnehmerfinanzierung erfolgt die Beitragszahlung durch den Mitarbeitende.
Die Leistungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der oder dem Mitarbeitenden und der SDK. Der Arbeitgeber erhält keine vertraulichen Informationen wie Leistungsabrechnungen oder Diagnosen.
Die Versicherungsnehmer senden Originalrechnungen unter Angabe der Mitgliedsnummer und der Bankverbindung an die SDK. Eine Einreichung der Rechnungen per SDK-App ist ebenfalls möglich. Die Leistungsabrechnungen erhalten die Mitarbeitende dann per Post an ihre jeweilige Privatadresse. Die SDK überweist die Erstattungsbeträge auf die privaten Konten der Mitarbeitenden.
Nein, die tariflichen Leistungen gelten ab dem ersten Tag.
Die Mindestgröße liegt für alle Tarife bei fünf sozial-versicherungspflichtigen Mitarbeitenden. Bei einer Finanzierung durch den Arbeitgeber muss dabei eine Beteiligungsquote von mindestens 80 Prozent erreicht werden. Des Weiteren müssen für alle Mitarbeitende dieselben Tarife zum selben Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Bei Arbeitgeberfinanzierung ab einer Unternehmens- bzw. Gruppengröße von mindestens 25 Mitarbeitenden sind auch die genannten Schwersterkrankungen versichert – sogar, wenn sie bei Vertragsabschluss bestehen. Bei unseren BudgetTarifen sind laufende Zahnmaßnahmen eingeschlossen. Ab 50 Mitarbeitenden sind zudem sowohl laufende und konkret geplante Krankenhausaufenthalte als auch Zahnmaßnahmen mitversichert.
Krankenhausaufenthalte und zahnärztliche/kieferorthopädische Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn sie vor Vertragsabschluss begonnen bzw. konkret geplant waren. Zudem sind nachfolgende, bei Versicherungsbeginn bereits bestehende Schwersterkrankungen nicht versichert, solange sie noch behandlungsbedürftig sind. Dazu gehören: HIV-Infektion, psychische Erkrankungen, Autoimmunkrankheiten (z. B. Multiple Sklerose), Diabetes, Bluterkrankheit, renaler Bluthochdruck, dialysepflichtige Nierenerkrankungen, chronische Pankreatitis, chronische Lebererkrankungen (z. B. Hepatitis B/C), Morbus Parkinson, general. Schuppenflechte, bösartige Tumorerkrankungen, Leukämie, koronare Herzerkrankungen und Migräne. Alle anderen laufenden Behandlungen und Erkrankungen sind vollständig versichert – auch wenn sie bei Versicherungsbeginn bereits bestanden haben
Ja, jeder Mitarbeitende erhält einen Versicherungsschein und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Familienangehörige können sich innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsbeginn ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten eigenfinanziert mitversichern. Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft, Partnerinnen und Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Alter von 34 Jahren, sofern sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Mit dem arbeitgeberfinanzierten Gesundheitsbudget erhalten Mitarbeitende die Sicherheit, bis zur Höhe eines bestimmten jährlichen Betrags Gesundheitsleistungen abrechnen zu können. Dadurch gewinnen Sie als Arbeitgeber Planungssicherheit und sparen Administrationsaufwand. Es gibt zwei BudgetTarife (Zahn und Ambulant) mit je drei Budgetstufen: 500 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro. Ihre Mitarbeitenden können je nach Tarif Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, bis ihr persönliches Gesundheitsbudget ausgeschöpft ist.