Am 13. Januar 2018 sind neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft ("Gesetz zur Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie") getreten. Die neuen Vorgaben haben auch zu Änderungen in den vereinbarten Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr geführt. Aus diesem Grund wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besonderen Bedingungen für den Zahlungsverkehr sowie einzelne Entgelte im Preis- und Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 13. Januar 2018 geändert.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen persönlich in unseren Geschäftsstellen vor Ort oder über nebenstehende Kontaktmöglichkeiten (siehe KundenServiceCenter rechts) gerne zur Verfügung. Selbstverständlich bekommen Sie auf Wunsch auch unsere Geschäftsbedingungen und das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis in unseren Geschäftsstellen ausgehändigt.