Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2)

Änderungen unserer Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr zum 13. Januar 2018 aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen

Am 13. Januar 2018 sind neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft ("Gesetz zur Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie") getreten. Die neuen Vorgaben haben auch zu Änderungen in den vereinbarten Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr geführt. Aus diesem Grund wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besonderen Bedingungen für den Zahlungsverkehr sowie einzelne Entgelte im Preis- und Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 13. Januar 2018 geändert.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen persönlich in unseren Geschäftsstellen vor Ort oder über nebenstehende Kontaktmöglichkeiten (siehe KundenServiceCenter rechts) gerne zur Verfügung. Selbstverständlich bekommen Sie auf Wunsch auch unsere Geschäftsbedingungen und das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis in unseren Geschäftsstellen ausgehändigt.

Änderungen für Girokontoinhaber mit girocard

Die neuen Textfassungen der geänderten Geschäftsbedingungen sind unten aufgeführt. Einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen finden Sie in den dargestellten Erläuterungen.

Wie bereits mit Ihnen in Nummer 1 Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen in den genannten Geschäftsbedingungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 13. Januar 2018 anzeigen. Sie können den jeweiligen von diesen Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag (also zum Beispiel den Girokontovertrag) auch kostenfrei und fristlos vor dem 13. Januar 2018 kündigen.

Änderungen für Girokontoinhaber mit VR-ServiceCard

Die neuen Textfassungen der geänderten Geschäftsbedingungen sind unten aufgeführt. Einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen finden Sie in den dargestellten Erläuterungen.

Wie bereits mit Ihnen in Nummer 1 Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen in den genannten Geschäftsbedingungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 13. Januar 2018 anzeigen. Sie können den jeweiligen von diesen Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag (also zum Beispiel den Girokontovertrag) auch kostenfrei und fristlos vor dem 13. Januar 2018 kündigen.
 

Änderungen für Kunden ohne Girokonto

Die geänderten Passagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die ab dem 13. Januar 2018 geltende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie über die angegebenen Links abrufen.

Wie bereits mit Ihnen in Nummer 1 Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 13. Januar 2018 anzeigen.
 

Änderungen für Kunden mit Nutzung der Datenfernübertragung (DFÜ)

Die ab dem 18. Januar 2018 geltenden "Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)" können Sie unten abrufen. Die wesentlichen Neuregelungen sind:

  • In Nummer 3 Absatz 5 wird klargestellt, dass die Aufbewahrungsfrist von 30 Kalendertagen für die Kundenauftragsdatei ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin oder bei mehreren Terminen mit dem spätesten Termin beginnt.
  • Nach der Nummer 11.2.1 Absatz 1 haften Sie vor der Sperranzeige für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Legitimations- oder Sicherungsmedien für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden, wenn Sie fahrlässig oder vorsätzlich gegen Ihre Verhaltens- und Sorgfaltspflichten verstoßen haben. § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung. Ergänzende Regelungen finden Sie in Nummer 11.2.1 Absätze 2 bis 4.


Wie bereits mit Ihnen in Nummer 1 Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen in den "Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)" als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 13. Januar 2018 anzeigen. Sie können den mit uns bestehenden Vertrag über die Nutzung der Datenfernübertragung auch kostenfrei und fristlos vor dem 13. Januar 2018 kündigen.

 

Änderungen für Kreditkarteninhaber

Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten machen auch eine Anpassung der Vertragsbedingungen für die Mastercard® und Visa Karte (sowohl Privatkreditkarte als auch Firmenkreditkarte) zum 13. Januar 2018 erforderlich. Gleichzeitig möchten wir dies zum Anlass nehmen, die Vertragsdokumente auch im Hinblick auf die am 1. August 2016 vollzogene Fusion der Kartenherausgeber DZ BANK AG und WGZ BANK AG zur DZ BANK AG zu aktualisieren.

Wie bereits mit Ihnen in den Bedingungen unter dem Punkt „Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen / Entgeltänderung“ vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den nachfolgend aufgeführten Änderungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 13. Januar 2018 anzeigen. Sofern Sie mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie die Rahmenvereinbarung inklusive der Kartenverträge kostenfrei und fristlos vor dem 13. Januar 2018 kündigen.
 

Mastercard® und Visa Karte - private Kreditkarte

Folgende Änderungen können Sie der beigefügten PDF entnehmen:

  • Anlage 1:  geänderte vorvertraglichen Informationen zum Visa/Mastercard Kartenvertrag
  • Anlage 2:  Erläuterung der Änderungen
  • Anlage 3:  geänderte "Vertragsbedingungen für Visa/Mastercard Karten"
  • Anlage 4:  geänderte "Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Visa/Mastercard Kartenzahlungen im Internet"
  • Anlage 5:  geändertes Merkblatt "Informationen über Internetzahlungen"
  • Anlage 6:  neues Merkblatt "Datenschutzinformationen zu Ihrer Visa/Mastercard Karte"

Mastercard® und Visa Karte - Firmenkreditkarte

Folgende Änderungen können Sie der beigefügten PDF entnehmen:

  • Anlage 1: Erläuterung der Änderungen
  • Anlage 2: geänderte "Bedingungen der Visa/Mastercard Firmenkreditkarte-Rahmenvereinbarung"
  • Anlage 3: geänderte "Einsatzbedingungen für Visa/Mastercard Firmenkreditkarten"
  • Anlage 4: geänderte "Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Visa/Mastercard Kartenzahlungen im Internet"
  • Anlage 5: geändertes Merkblatt "Informationen über Internetzahlungen"
  • Anlage 6: neues Merkblatt "Datenschutzinformationen zu Ihrer Visa/Mastercard Firmenkreditkarte"


Wir bitten Sie gemäß der Präambel, Ziffer 2.2 und Ziffer 3.1 der Rahmenvereinbarung, den Mitarbeitern, die Ihre Firmenkreditkarten nutzen, die Anlagen 1, 3 bis 6 zur Verfügung zu stellen und mit ihnen die Verbindlichkeit dieser Unterlagen bis zum 13. Januar 2018 zu vereinbaren.