Informationsbogen für den Einleger

Gesetzliche Einlagensicherung

Gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes sind wir verpflichtet, unsere Kunden mit dem "Informationsbogen für den Einleger" über die gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich bis zu 100.000 EUR zu informieren.

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen unserer Kunden durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) geschützt.

Unabhängig von der Einlagensicherung bleibt die Institutssicherung der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wie bisher bestehen. Deren Aufgabe ist es, Insolvenzen und somit Entschädigungsfälle zu vermeiden.

Vertrauen und Stabilität

Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität aller ihrer Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der deutschen Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet zusammen mit der BVR Institutssicherung GmbH diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße.

Seit ihrem Bestehen

  • hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
  • hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.