Gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes sind wir verpflichtet, unsere Kunden mit dem "Informationsbogen für den Einleger" über die gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich bis zu 100.000 EUR zu informieren.
Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen unserer Kunden durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) geschützt.
Unabhängig von der Einlagensicherung bleibt die Institutssicherung der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wie bisher bestehen. Deren Aufgabe ist es, Insolvenzen und somit Entschädigungsfälle zu vermeiden.