BetrugsSchutz Plus ist für alle Kunden bis einschließlich 24 Jahre, die ein grundgebührenfreies Konto (VR-MeinKonto oder PrivatKonto JungeLeute) nutzen, kostenfrei enthalten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist die Anzeige bei der Polizei durch den Kunden bei Eintritt eines Schadensfalles, die unmittelbare Meldung des Vorfalls bei der VR-Bank Neu-Ulm sowie eine Stellungnahme des Kunden in Textform zum Tathergang.
Der Schutz beginnt ab dem Zeitpunkt der ersten Preisbuchung des jeweiligen Kontomodells mit BetrugsSchutz Plus. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Nach dem Wechsel in ein anderes Kontomodell ohne BetrugsSchutz Plus beschränkt sich die Leistung der Bank wieder auf die rechtlichen Bestimmungen.
Weitere Vereinbarungen
Der bisherige Kontovertrag sowie weitere Vereinbarungen zu Online-Banking, Kreditkarten und girocards bleiben bestehen. Die Höhe des Entgeltes ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
1) Bezieht sich auf alle physischen und digitalen Kreditkarten, die durch die VR-Bank Neu-Ulm ausgegeben wurden.
2) Bezieht sich auf alle physischen und digitalen girocards, die durch die VR-Bank Neu-Ulm ausgegeben wurden.