- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Handel an nationalen und internationalen Börsenplätzen
- Erweiterte persönliche und kompetente Beratung
Wertpapierdepot mit erweiterter Beratungsleistung
Professionell mit Wertpapieren handeln mit dem VR-PremiumDepot
Mit unserem VR-PremiumDepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage. Im Rahmen unserer erweiterten Beratungsleistungen verfolgen wir gemeinsam mit Ihnen die Wertentwicklung Ihrer Investments.
Abwicklung aller Wertpapiergeschäfte
Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Der jährliche Depotauszug informiert Sie detailliert über Ihre Wertpapiergeschäfte. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner im Bereich PrivateBanking gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. So behalten Sie immer den Überblick.
Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick
- Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
- Ordererteilung persönlich in unserer Geschäftsstelle, per Telefon oder online
- Zeichnung von Neuemissionen
- Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
Jederzeit Wertpapiere beobachten
Mit dem optionalen Online-Zugriff auf Ihr VR-PremiumDepot behalten Sie die Entwicklung Ihrer Wertpapiere besonders bequem und praktisch im Auge. Wann und wo immer Sie wollen erhalten Sie Informationen zum aktuellen Stand Ihres VR-PremiumDepots. Am PC zu Hause oder mit dem Smartpone auch unterwegs. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen Sie bei der eigenen Markteinschätzung.
Vorteile eines Online-Zugriffs auf einen Blick
- Sicherer Zugang durch PIN/TAN-Verfahren mit verschlüsselter Übertragung
- Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung
- Überblick über Depotbestand und Stand der Auftragsausführung im Orderbuch
- Grafische Depotanalyse mit variabler Anzeige Ihrer Depotstruktur und Performance-Berechnung
- Übersicht über das Marktgeschehen an nationalen und internationalen Finanzplätzen
Ihr persönliches Musterdepot
Im Musterdepot können Sie die Performance fiktiver Bestände beobachten und Anlagestrategien testen. So treffen Sie sichere und begründete Entscheidungen.
Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) | |
Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres.1) | |
VR-PremiumDepot (ohne dynamisches Risikobudget, inkl. USt) |
1,0710% des Depotwertes |
Dynamisches Risikobudget im Rahmen eines VR-PremiumDepot (inkl. USt) | 0,2975% des Depotwertes |
1) Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preise in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Je nach Variante des VR-PremiumDepot zahlen Sie Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand und ggf. für die Überwachung eines dynamischen Risikobudget. Für Orders werden lediglich fremde Transaktionskosten an Sie weitergereicht. Die VR-Bank Neu-Ulm eG berechnet für Transaktionen keine Entgelte beim VR-PremiumDepot. Detaillierte Informationen können Sie auch Ihrer Vereinbarung zum VR-PremiumDepot entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Depots ohne zusätzliche Beratungsleistungen zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Neu-Ulm eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Neu-Ulm eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.