Girokonto mit Komplettleistung

VR-Premium

Mit dem VR-Premium buchen Sie das komfortable Gesamtpaket für Ihr Girokonto. Hier sind alle Leistungen enthalten, die Sie für Ihren Zahlungsverkehr brauchen. Egal ob Sie Geld abheben, Überweisungen tätigen oder Ihre Daueraufträge verwalten möchten – mit dem VR-Premium sind Sie gut beraten.

Häufige Fragen zum Girokonto mit Komplettleistung

Bei welchen Banken kann ich mit meiner girocard (Debitkarte) Geld abheben?

Das Geldautomatennetz der Genossenschaftlichen FinanzGruppe heißt "BankCard ServiceNetz" und umfasst deutschlandweit rund 15.500 Geldautomaten. Mehr als 99 Prozent aller Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen am BankCard ServiceNetz teil. Funktionen wie Geld abheben sind in der Regel kostenlos beziehungsweise sehr kostengünstig. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.

Kann ich auch im Ausland Geld abheben?

Wenn Sie im Besitz einer girocard (Debitkarte) sind, können Sie auch im Ausland Geld abheben. Die genauen Konditionen erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung

Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Video-Identifikation?

Gesetzliche Regelungen

Für die VR-Bank Neu-Ulm eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die VR-Bank Neu-Ulm eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR-Bank Neu-Ulm eG für Dispositionskredite.

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.