VR-Bank Neu-Ulm startet Aktion „Nachbarschaftsbank hilft“

25.000 Euro werden in einem ersten Schritt als Sonder-Förderkontingent für gemeinnützige Einrichtungen zur Verfügung gestellt – Beantragung unter www.nachbarschaftsbank-hilft.de

Neu-Ulm, 09.04.2020

„Hilfe zur Selbsthilfe“ – nach diesem Prinzip wirken die genossenschaftlichen Vereinigungen bereits seit über 150 Jahren. Wie dieser ursprüngliche Antrieb der Volksbanken Raiffeisenbanken in die neue Zeit passt, das wird gerade derzeit besonders deutlich: „Wir haben uns in den vergangenen Tagen intensiv Gedanken darüber gemacht, wie wir in der aktuellen Corona-Ausnahmesituation unserem genossenschaftlichen Auftrag in besonderer Weise nachkommen können und gemeinnützigen Organisationen bei ihrer Arbeit helfen können“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Seel.

Im Rahmen ihrer Aktion zur Nachbarschaftshilfe möchte die VR-Bank Neu-Ulm soziale und karitative Einrichtungen, Vereine sowie Bildungsinitiativen wie beispielsweise Lerngruppen oder schulische Einrichtungen mit einem Sonder-Förderkontingent in Höhe von 25.000 Euro unterstützen. Dieser Betrag speist sich aus dem Reinertrag des Gewinnsparens und kann bei Bedarf nochmals aufgestockt werden. Unter den förderfähigen Sachwerten fallen beispielsweise die Anschaffung von Schutzmaterialien, Hygieneartikeln, Lebensmitteln für Personen in häuslicher Quarantäne oder ältere Nachbarn, Babybedarf, Bastelmaterialien für Kinder- und Senioreneinrichtungen und vieles mehr. Auch Vereine, die derzeit verschiedene Umsatzeinbußen verkraften müssen, können sich an die Nachbarschaftsbank wenden. Darüber hinaus ist das Fördergeld ebenso für Lernmaterialien sowie notwendige Anschaffungen vonseiten der Schulen und anderen Bildungsinitiativen vorgesehen.

„Ein schlanker Prozess soll dafür sorgen, dass wir schnell und einfach dort unterstützen können, wo es gerade am dringendsten benötigt wird“, betont Alois Spiegler, der als Vorstand das Spendenwesen bei der VR-Bank verantwortet. Die gemeinnützigen Einrichtungen können ihre Unterstützung online unter www.nachbarschaftsbank-hilft.de beantragen. Im Anschluss erfolgt eine rasche interne Prüfung – verbunden mit einer zeitnahen Rückmeldung, ob und in welcher Form der Förderung zugestimmt werden kann.

Fragen und Antworten zur Nachbarschaftshilfe:

Welche Kosten können gefördert werden? Die Nachbarschaftshilfe soll Sachkosten und sonstige Aufwendungen von Initiativen gemeinnütziger Institutionen im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Krise finanziell unterstützen. Personalkosten können nicht gefördert werden.

In welcher Höhe werden die Initiativen finanziell unterstützt? Die VR-Bank Neu-Ulm hat einen Sonder-Fördertopf von 25.000 Euro aufgelegt. Die Mittel werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen („First-come-first-serve“) und nach Prüfung der sachlichen Verwendung durch die VR-Bank ausgegeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Wer kann Initiativen / Projekte einreichen? Die Förderung der Nachbarschaftshilfe richtet sich an anerkannte gemeinnützige Institutionen im Geschäftsgebiet der VR-Bank Neu-Ulm. Der Antrag auf Förderung soll mit den jeweiligen Gremien, z. B. Vereinsvorstand, abgestimmt sein.

Nähere Informationen und Details unter: www.nachbarschaftsbank-hilft.de