Corona-Überbrückungshilfe

Bund setzt Hilfsprogramm für Unternehmen fort

Viele Unternehmen mussten im Zuge der Corona-Krise den Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Mit der Corona-Überbrückungshilfe unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. So sollen während der Pandemie verzeichnete Umsatzrückgänge abgemildert und wirtschaftliche Existenzen gesichert werden.

Fortsetzung der Überbrückungshilfe

Da viele Unternehmen aufgrund der Pandemie weiterhin unter großen Umsatzeinbußen leiden, hat der Bund eine vierte Phase beschlossen. Die Überbrückungshilfe IV gilt bis Juni 2022. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes um mehr als 30 Prozent. Unternehmen, die besonders schwer von Schließungen aufgrund der Pandemie betroffen sind, haben zusätzlich einen Anspruch auf einen Eigenkapitalzuschuss.  

Informieren Sie sich über die Phasen des Hilfsprogramms

Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Überbrückungshilfe erfüllen müssen und wie Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Bitte beachten Sie die vom Bund vorgegebenen Fristen für die Phasen der Überbrückungshilfe.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.